AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elfion Consulting AG
( im Folgenden Elfion )

 

Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der Elfion AG. Dies betrifft u.a. die Bereiche Adressgenerierung, Adresslieferungen, Permission Marketing sowie Dienstleistungen aller Art und sonstige Geschäfte. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  2. Die Geschäftsbedingungen finden ausschließlich Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
  3. Dem in diesen Bestimmungen genannten „Unternehmer“ oder „Kaufmann“ stehen gleich die juristische Personen des öffentlichen Rechts und Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
  4. Auf Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB finden diese Bestimmungen keine Anwendung.
  5. Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen haben. Es gelten nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Elfion, soweit dies nichts anders schriftlich vereinbart ist.

Vertragspartner

  1. Der Vertrag über die Ausführung des von Dritten oder einer zwischengeschalteten Werbeagentur erteilten Werbeauftrages wird von Elfion im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt.
  2. Elfion ist berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Kunden und ohne Zustimmung durch den Kunden Subunternehmer zu beauftragen.

Vertragsschluss

  1. Das Angebot vom Elfion erfolgt freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn der Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt wird.
  3. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.
  4. Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.

Zurückweisung von Aufträgen

  1. Elfion behält sich das Recht vor, einzelne Dienstleistungen, auch wenn sie bereits bestehende Vertragsverhältnisse betreffen, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, beispielsweise rechtlicher, sittlicher oder moralischer Art zurückzuweisen. Diese Ablehnung teilt Elfion dem Kunden unverzüglich mit.
  2. Sollte die Ablehnung im Interesse des Kunden liegen, hat dieser die vereinbarte Vergütung für die nicht erbrachte(n) Dienstleistung(en) zu bezahlen, es sei denn, Elfion hat schuldhaft versäumt, die etwaig freiwerdenden Kapazitäten bis zu dem für die nicht erbrachte Dienstleistung gebuchten Zeitpunkt anderweitig zu verwerten. Andernfalls hat der Kunde lediglich Anspruch auf die Rückerstattung einer etwaig geleisteten Anzahlung.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch den Kunden ist ausgeschlossen.

Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde hat Elfion die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen spätestens drei Arbeitstage vor Beginn der Dienstleistung an die Anlieferadresse zukommen zu lassen, falls dies nicht anders schriftlich vereinbart ist.
  2. Die Materialien müssen Elfion in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Bei Zurverfügungstellung auf Printmedien entstehen zusätzliche, nicht kalkulierte Leistungen für die Materialaufbereitung (Datenerfassung). Diese kann Elfion nach seiner allgemeinen gültigen Preisliste bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrechnen.
  3. Für die Rechteverwertung an den vom Kunden oder Dritten im Auftrag des Kunden zur Verfügung gestellten Materialien haftet Elfion nicht.
  4. Insbesondere haftet der Kunde gegenüber Elfion für die Urheber-, Nutzungs-, Bearbeitungs- und Wiederverwertungsrechte.
  5. Der Kunde garantiert, dass die Elfion von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Elfion jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Elfion binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, Email-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des Ansprechpartners.
  6. Im Übrigen ist der Kunde im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Leistungserstellung verpflichtet, soweit dies nichts anders schriftlich vereinbart ist.
  7. Bei verspäteter Zurverfügungstellung von Materialien und Daten behält sich Elfion das Recht vor, sofern der vereinbarte Terminplan eingehalten werden soll und dadurch zusätzliche Nacht-, Wochenend- und/oder Feiertagsarbeitszeiten anfallen, diese gesondert auf Basis der allgemein gültigen Preisliste zuzüglich 15 % Aufschlag abzurechnen, soweit dies nichts anders schriftlich vereinbart ist.
  8. Das Werbematerial muss sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen und dem vereinbarten Format entsprechen. Elfion behält sich das Recht vor, das vom Kunden gelieferte Material zu bearbeiten und Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an den Abmessungen vorzunehmen, soweit dies zur optimalen Darstellung erforderlich bzw. ratsam ist und für den Kunden zumutbar ist.
  9. Bei nachträglich gelieferten Materialien, Teillieferungen und Änderungswünschen ist Elfion berechtigt, Verwaltungsgebühren in Höhe von pauschal Euro 75,00 pro nachträgliche Lieferung zu berechnen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  10. Insbesondere trägt der Kunde ausschließlich die presse- und wettbewerbsrechtliche sowie die sonstige Verantwortung für den Inhalt der Werbung.
  11. Der Kunde garantiert insbesondere, dass die Werbematerialien nicht mit sexuellem oder pornographischen Darstellungen versehen sind, nicht Namen oder Begriffe verwendet werden, die auf sexuelle oder pornographische Programme hindeuten oder die für Programme mit sexuellen oder pornographischen Inhalten werben und dass die Werbemittel oder die damit beworbenen Produkte nicht gegen § 184 StGB, §§ 1, 8 GJS verstoßen.
  12. Elfion ist nicht verpflichtet, die Aufträge auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

Schutzrechte Dritter

  1. Der Kunde garantiert, dass sämtliche Elfion für die Durchführung des Vertrages überlassenen und im Internet bereitgestellten Inhalte, wie insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Software, Zeichnungen usw., Datenbankinhalte und -strukturen frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und insbesondere im Internet darzustellen und/oder zum Abruf für Dritte bereit zu stellen.
  2. Die Einziehung der oben genannten Inhalte in die vertragsgegenständliche Leistung geschieht ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
  3. Der Kunde hat Elfion von allen Ansprüchen Dritter, die gegen Elfion in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten oder Rechten Dritter oder wettbewerbswidriger Handlungen in Zusammenhang mit der Einbeziehung der oben genannten Inhalte erhoben werden, freizustellen.
  4. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die Schutzrechtsverletzung bzw. Wettbewerbsverletzung geltend macht und hat Elfion sämtliche Schäden, die aus der Verletzung dieser Rechte Dritter entstehen, zu ersetzen.
  5. Für den Fall, dass gegen den Kunden oder Elfion von Dritten die Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden, haben sich die Parteien jeweils unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen.
  6. Dem Kunden bleibt unbenommen, von der Geltendmachung betroffene Inhalte entfernen zu lassen oder so zu modifizieren, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt.
  7. Elfion hat das Recht, den Auftrag oder von der Geltendmachung betroffene html- oder vergleichbare Dokumente auszutauschen oder so zu verändern, dass ebenfalls keine Schutzrechtsverletzung mehr gegeben ist.
  8. Die von Elfion vorgenommenen Veränderungen dürfen die Qualität des Auftritts nach Möglichkeit nur in zumutbarer Weise beeinträchtigen.

Normenvereinbarung

  1. Entsteht im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien Uneinigkeit über den Inhalt EDV-technischer Begriffe, Definitionen, Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN-Norm als vereinbart.
  2. Wird eine DIN-Norm nach Vertragsschluss, aber vor der Fertigstellung des Programms geändert, ist Elfion im Rahmen des Zumutbaren gehalten, die Anforderung in der neuen Form zu berücksichtigen.
  3. Wesentliche Änderungen der Programmierarbeiten sowie umfangreiche Programmänderungen muss Elfion nicht vornehmen, soweit dies nur durch einen nicht unerheblichen, zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand zu erreichen ist.

Lieferung

  1. Verbindliche Liefer-/Fertigstellungstermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bei unverbindlichen ungefähren (circa, etwa etc.) Lieferterminen und -fristen bemüht sich Elfion, diese nach besten Kräften einzuhalten.
  2. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Fixtermine werden nur anerkannt, wenn sie als solche schriftlich von Elfion bestätigt wurden.
  3. Leistungserfüllungen durch Elfion sind vor Ablauf der Lieferfrist bzw. Fertigstellungstermins zulässig. Als Leistungstag gilt der Tag der Anzeige der Fertigstellung der zu erbringenden Leistung.
  4. Elfion ist zu Teilleistungen berechtigt.
  5. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die sich der Einflussnahme von Elfion entziehen. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen durch Arbeitskämpfe, Streik und Aussperrung, bei Betriebsstörungen in Zuliefererbetrieben, Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit diese rechtzeitig bestellt worden sind.
  6. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen bei nachträglich vom Kunden veranlasster Auftragsänderung.
  7. Elfion gerät nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist oder wenn die Überschreitung des Fertigstellungstermins auf nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers beruht. In diesem Fall verlängert sich der vereinbarte Fertigstellungstermin um die angemessene Dauer, die für die Durchführung der Änderungswünsche des Kunden erforderlich ist.
  8. Hält Elfion eine verbindlich vereinbarte Leistungszeit unverschuldet nicht ein, so ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist, die mindestens zehn Tage betragen muss, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wählt der Kunde nicht das vorstehende Rücktrittsrecht, bestehen Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern.
  9. Elfion ist im Falle der Anlieferung von Werbematerial oder Adressen zur Verarbeitung nicht verpflichtet, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie zu einem bestimmten Termin den Empfängern zur Verfügung gestellt sein müssen (z.B. Messeeinladungen, Seminare etc.), soweit dies nichts anders schriftlich vereinbart ist.

Adressen-Dienstleistungen

  1. Aktualisierungen von Adressenselektionen aus dem Kundenbestand oder aus einem über Elfion vermittelten Mietbestand, die Überarbeitung mit Umzugsadressen und Dublettenabgleiche werden z.T. nicht von Elfion durchgeführt, sondern von Dienstleistern erbracht. Es gelten dafür in diesem Fall die dem Einzelauftrag zu Grunde liegenden Geschäftsbedingungen der Dienstleister, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  2. Werden Adressbestände oder -selektionen nach auftragsgemäß vereinbarten Merkmalen EDV-technisch bereinigt, so dürfen die aus einer Bearbeitung gewonnenen Informationen und Vermutungen nicht für eine weitere EDV-Verarbeitung verwertet und auch Dritten nicht bekannt gemacht werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  3. Bei Verstoß gegen die vorgezeichneten Pflichten ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

Email-Marketing

  1. Elfion unterstützt bei der Vermittlung von Email-Adressen für Marketingzwecke und arbeitet mit Dienstleistern für den Email-Versand und entsprechende Services zur Produktion, Mailerstellung, Response-Erfassung etc. zusammen.
  2. Elfion haftet nicht für Verstöße der Kunden und Lieferanten bei der Nutzung bzw. Bereitstellung vermittelter Email-Adressen.
  3. Der Kunde garantiert bei der Nutzung der Adressen, also beim Versand von Emails, dass die Werbematerialien nicht mit sexuellen oder pornographischen Darstellungen versehen sind, nicht Namen oder Begriffe verwendet werden, die auf sexuelle oder pornographische Programme hindeuten oder die für Programme mit sexuellen oder pornographischen Inhalten werben und dass die Werbemittel oder die damit beworbenen Produkte nicht gegen § 184 StGB, §§ 1, 8 GJS verstoßen.
  4. Der Kunde garantiert weiterhin, dass bei der Nutzung der Adressen nicht auf Webseiten verwiesen wird, die mit sexuellen oder pornographischen Darstellungen versehen sind, nicht Namen oder Begriffe verwendet werden, die auf sexuelle oder pornographische Programme hindeuten oder die für Programme mit sexuellen oder pornographischen Inhalten werben und dass die Werbemittel oder die damit beworbenen Produkte nicht gegen § 184 StGB, §§ 1, 8 GJS verstoßen.
  5. Im Falle einer Zuwiderhandlung stellt der Kunde Elfion von allen Ansprüchen oder Regressforderungen oder juristischen Zugriffsmöglichkeiten frei und übernimmt die uneingeschränkte Verantwortung für sämtliche Zuwiderhandlungen.
  6. Elfion übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit gestellten sowie per Link zugänglichen Informationen auf den Webseiten.
  7. Haftungsansprüche, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Elfion kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
  8. Der Eigentümer erklärt mit der Bereitstellung, dass die verfügbar gemachten Email-Adressen im Sinne der jeweils gültigen Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Bereitstellung für Marketingzwecke eingesetzt werden dürfen.

Links zu Webseiten

  1. Marketingaktivitäten von Elfion können Links zu Webseiten andere Anbieter innerhalb und außerhalb der Elfion-Gruppe enthalten, auf die sich die Datenschutzerklärung von Elfion nicht erstreckt.
  2. Wird eine Website von Elfion verlassen, wird empfohlen, die Datenschutzrichtlinie jeder Website, die personenbezogene Daten sammelt, sorgfältig zu lesen.
  3. Regressansprüche o.ä. gegen Elfion auf Grund einer Nichteinhaltung von Datenschutzrichtlinien durch Dritte, auf deren Seiten verlinkt wurde, können nicht erhoben bzw. geltend gemacht werden.

Telefonmarketing / Callcenter

  1. Elfion bietet Kunden auch die Vermittlung zu spezialisierten Callcentern für Telefonmarketing im Outbound und Inbound an.
  2. Die Qualität der dort angebotenen Leistungen kann jedoch nicht geprüft werden und beruht ausschließlich auf Dienstleisterangaben.

Telefonadressen / Anruferlaubnis

  1. Die Lieferung von Adressen mit Telefonnummern bedeutet noch nicht, dass eine Zustimmung der Privatperson zur telefonischen Kontaktaufnahme vorliegt. Die Zustimmung der Privatperson zur telefonischen Kontaktaufnahme muss explizit (z.B. per opt-in oder double-op-in) von der Privatperson gegeben werden.
  2. Werden Adressen von Privatpersonen mit Telefonnummern geliefert, die ihre Zustimmung zur telefonischen Kontaktaufnahme gegeben haben, so wird dies von Elfion ausdrücklich so gekennzeichnet. Ansonsten darf diese Privatperson vom Kunden nicht telefonisch kontaktiert werden.
  3. Telefonadressen werden nur unter der Voraussetzung geliefert, dass sie ausschließlich zum einmaligen telefonischen Kontakt verwendet werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
  4. Die zur Verfügung gestellten Telefonadressen dürfen weder vervielfältigt, noch gespeichert, noch an Dritte weitergeleitet werden.
  5. Adressen von Personen und Unternehmen, mit denen durch telefonische Bearbeitung ein positiver Kundenkontakt hergestellt wird, unterliegen dieser Beschränkung nicht.
  6. Sollten die Telefonadressen trotzdem mehrfach benutzt bzw. an Dritte weitergeleitet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, das zehnfache des Rechnungsbetrages zu bezahlen, innerhalb diese Adresse geliefert und fakturiert wurde.
  7. Die Beachtung dieser Vereinbarung wird durch Kontrolladressen überprüft.

Haftung für Zulässigkeit der Anrufe bei aktivem Telefonmarketing

  1. Der Kunde übernimmt die alleinige rechtliche Verantwortung für die Durchführung der Telefonmarketingaktionen und stellt Elfion von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf Grund vorgerichtlicher oder gerichtlicher Verfahren im Zusammenhang mit Telefonmarketingaktionen frei.
  2. Wird Elfion allein oder zusammen mit dem Kunden rechtlich in Anspruch genommen, so trägt der Kunde die Kosten.
  3. Der Kunde kann nicht unter Berufung auf eine potenzielle Wettbewerbswidrigkeit einer von ihm in Auftrag gegebenen Telefonmarketingaktion die Zahlung der vereinbarten Vergütung an Elfion verweigern.
  4. Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung oder -nutzung im Auftrag erleidet, ist der Kunde gegenüber dem Betroffenen verantwortlich.

Abnahme

  1. Die Abnahme erfolgt am Sitz von Elfion, es sei denn, es wird zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Entspricht die Umsetzung der zu erbringenden Leistung im Wesentlichen den Vorgaben der Auftragsbestätigung, so hat der Kunde gegenüber Elfion unverzüglich die Abnahme zu erklären.
  3. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden.
  4. In dem vorbehaltslosen Verlangen des Kunden, die zu erbringende Leistung bereitzustellen, liegt gleichzeitig die Abnahmeerklärung des Kunden.
  5. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht unverzüglich, so kann ihm Elfion eine Frist von sieben Tagen zur Abgabe dieser Erklärung setzen.
  6. Die Abnahmeerklärung gilt als abgegeben, wenn der Kunde nicht innerhalb der nach vorstehendem Satz gesetzten Frist der Abnahme schriftlich widerspricht.

Gewährleistung

  1. Garantierte (bzw. zugesicherte) Eigenschaften in Bezug auf die von Elfion zu erbringenden Leistungen sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht vereinbart. Garantierte (bzw. zugesicherte) Eigenschaften sind im Übrigen nur dann vereinbart, wenn diese als „garantierte“ (bzw. zugesicherte) Eigenschaft bezeichnet sind.
  2. Elfion übernimmt die Gewährleistung dafür, dass geschuldete Leistungen im Wesentlichen den Vorgaben der Auftragsbestätigung entsprechen. Abweichungen, die den Gebrauch nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht.
  3. Die vorstehende Gewährleistung umfasst nicht solche Mängel, die auf Veränderungen oder Eingriffe durch den Kunden und/oder Dritte zurückzuführen sind.
  4. Für den Abruf von Inhalten werden im Internet unterschiedliche Web-Browser verwendet. Weiterhin wird zu diesem Zweck unterschiedliche Hardware eingesetzt, die auf verschiedenen Betriebssystemen basiert. Mangels einheitlichem Standard kann das Erscheinungsbild in Einzelfällen, insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe und wegen der unterschiedlichen Größe der von den Benutzern verwendeten Bildschirme von dem gewohnten, durch die Parteien festgelegten Erscheinungsbild abweichen. Für derartige Abweichungen übernimmt Elfion keinerlei Haftung, solange dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart ist.
  5. Etwaige nach der Abnahme noch vorhandene Mängel hat der Kunde Elfion unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich unter Beschreibung der Erscheinungsform mitzuteilen. Eine Ersatzlieferung oder eine Minderung für Mängel, die für den Kunden bereits vor Abnahme auf Grund einer ihm zur Verfügung gestellten Vor- und/oder Testversion erkennbar waren und die der Kunde bis zur Abnahme nicht schriftlich gerügt hat, ist ausgeschlossen, solange dem nicht einvernehmlich freiwillig von Elfion zugestimmt wird.

Unentgeltliche Leistungen

  1. Das aktuelle Leistungsangebot und die geltenden Preise ergeben sich aus der Preisliste von Elfion, die Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
  2. Unentgeltliche Leistungen erbringt Elfion ohne rechtliche Verpflichtung. Das Recht, unentgeltliche Leistungen ohne vorherige Anzeige jederzeit einzustellen und nur noch entgeltlich zu erbringen, bleibt vorbehalten.
  3. Wird eine unentgeltliche Leistung nur noch entgeltlich angeboten, hat der Kunde das Recht, diesen Vertragsbestandteil zu diesem Zeitpunkt ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  4. Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bestehen nicht.

Retouren

  1. Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung von Adressdatenbanken kann Elfion wegen der Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür bieten, dass in den Adressdatenbanken zum Zeitpunkt der Lieferung sämtliche Anschriften postalisch richtig und für jede Branchen- und Zielgruppe vollständig sind.
  2. Elfion stellt u.a. die Anschriften aus öffentlichen Registern, Verzeichnissen und Eigenangaben aus Befragungsaktionen u.v.m. zusammen und kann nicht garantieren bzw. gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde.
  3. Retouren (Rückläufer) aus diesem Grund sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel der Liefersache dar. Demzufolge unvermeidbare Retouren werden nicht vergütet, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart wird.

Zahlungsbedingungen

  1. Die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von Elfion genannten Stückzahlen können sich nach Bestätigung des Auftrags wegen der ständigen Zu- und Abgänge bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Zahl von z.B. Adressen.
  2. Hat Elfion ein Angebot zu einem Mindestauftragswert erstellt, so bildet dieser die Preisuntergrenze, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart ist.
  3. Die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche von Elfion nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Elfion erwirbt an allen Gegenständen, die der Kunde bei Elfion einlagert oder Elfion aus sonstigem Rechtsgrund übergeben hat, zur Sicherung der Elfion-Forderungen ein Pfandrecht gemäß §§ 1204ff. BGB, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart ist.
  5. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart wird.
  6. Voraussetzung für eine Skontovergütung ist, dass das Konto des Kunden keine sonstigen fälligen Rechnungen ausweist und sämtliche Zahlungsfristen, auch für ausdrücklich schriftlich genehmigte Teilzahlungen, eingehalten werden.

Vergütung / Fälligkeit

  1. Alle Leistungen werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste von Elfion erbracht, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarugen getroffen wurden.
  2. Alle Rechnungen werden sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig und, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, per Lastschrift vom Kundenkonto eingezogen.
  3. Die vertragsgegenständliche Vergütung ist spesen- und auflagenfrei fällig und zahlbar.
  4. Elfion ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Leistungen oder durch Teilnahmen bereits abgenommene Leistungen Rechnungen zu stellen.
  5. Elfion hat Anspruch auf Erstattung der entstandenen Aufwendungen für Anfahrts- und Übernachtungskosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Spesen liste von Elfion, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart ist.
  6. Sonstige Auslagen für den Kunden werden von diesem mit Einzelnachweis erstattet, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart ist.
  7. Alle Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, wenn die Rechnungsstellung inländisch erfolgt. Ansonsten wird eine Rechnung, wenn der Kunde über eine USt-ID verfügt, netto gemäß EU-Recht ausgestellt.

Verzug / Aufrechnung / Zurückbehaltung

  1. Im Falle des Verzuges des Kunden ist Elfion berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 12% p. a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  2. Die Aufrechnung und Zurückbehaltung gegenüber Forderungen ist nur wegen solcher Gegenforderungen zulässig, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Rechte des Kunden bei Mängeln / Haftung

  1. Der Kunde hat durch zumutbare Untersuchungen feststellbare Mängel unverzüglich (§ 377 HGB) nach Übergabe des Liefergegenstandes, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde eine ihn hiernach betreffende Frist und hat er das zu vertreten, so kann er wegen der entsprechenden Mängel keine Ansprüche gegen Elfion geltend machen.
  2. Ein zeitlich versetzter Einsatz der Adressen entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung der Elfion-Lieferungen bei deren Eingang beim Kunden.
  3. Bei rechtzeitig begründeter Mängelanzeige hat Elfion zunächst die Pflicht, nach Wahl von Elfion Ersatz zu liefern oder nachzubessern (Nacherfüllung). Hierfür hat der Käufer Elfion die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
  4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  5. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und Elfion diesen zu verantworten hat.
  6. Wegen der Verletzung von Leib, Leben und Körper haftet Elfion nach den gesetzlichen Vorschriften.
  7. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern
  8. Wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten ist die Haftung von Elfion begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  9. Ansprüche wegen Mängel der Lieferung verjähren nach zwölf Monaten ab Übergabe der Liefersache.
  10. Ist die von Elfion erbrachte Leistung unvollständig oder mangelhaft, so hat der Kunde Elfion eine angemessene Nachfrist zur Ersatzleistung bzw. Mängelbeseitigung zu gewähren.
  11. Elfion ist sodann berechtigt, Ersatz zu leisten oder den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen, wobei Elfion zwei Nachbesserungsversuche zu gewähren sind.
  12. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder lässt Elfion die gestellte angemessene Frist für die Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung schuldhaft fruchtlos verstreichen, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  13. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten, gerechnet von der von Elfion verkündeten Fertigstellung an.

Adressgenerierung / Exklusivnutzung

  1. Für den Fall, dass Elfion einem Kunden eine Exklusivität bei der Generierung von Adressen garantiert, ist damit gemeint, dass die innerhalb dieses Projektes generierten Adressen exklusiv nur diesem Kunden übereignet werden und keinem Zweit- oder Drittkunden verkauft werden.
  2. Im Falle einer Garantie zur exklusiven Generierung von Adressen gegenüber dem Kunden wird ausdrücklich nicht die Möglichkeit ausgeschlossen, dass der Projektpartner, also z.B. das Portal oder die Organisation, über den diese Adressen generiert werden, diese Adressen nicht selbst gleichfalls nutzt, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart wird.
  3. Die Nutzung durch den Projektpartner, z.B. das Portal oder die Organisation, unterliegt keinen Beschränkungen, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart wird.

Adressennutzung / Verbot der Mehrfachverwendung

  1. An den von Elfion gelieferten Adressen besteht der Datenbankurheberrechtsschutz gem. § 87b UrhG. Sie dürfen daher nur in dem mit Elfion vereinbarten Umfang genutzt werden.
  2. Der Kunde hat bei der Nutzung der überlassenen Adressdaten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Datenschutzes, in eigener Verantwortung zu beachten.
  3. Sofern Elfion mit dem Kunden keine abweichende Vereinbarung über Mehrfachverwendung getroffen hat, sind alle von Elfion überlassenen Adressen, auch soweit sie durch Elfion als Adressenmittler von dritter Seite beschafft wurden, nur zur einmaligen, eigenen Nutzung im Rahmen einer Direktwerbeaktion des Kunden unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes bestimmt.
  4. Zum Nachweis der missbräuchlichen Mehrfachverwendung genügt die Vorlage einer der Kontrolladressen, welche jeweils in die Adresskollektionen eingearbeitet sind.
  5. Anschriften von Personen, die auf Werbung des Kunden bestellen oder Angebote anfordern, ausgenommen ausschließliche Teilnahme an Preisausschreiben, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Bestseller keiner Beschränkung.
  6. Für jede vom Kunden zu vertretende Adressenverwendung unter Verstoß gegen dieses Mehrfachverwendungsverbot zahlt der Besteller an Elfion eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises jenes Adressenauftrages, aus dem die unzulässig verwendete Adresse stammt.

Datenverarbeitung

  1. An allen von Elfion zur Verfügung gestellten Programmen und dazugehörenden Dokumentationen verbleiben die Eigentums- und Urheberrechte bei Elfion.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, solche Programme, bis auf die Erstellung einer Sicherungskopie, weder zu kopieren, aus Datenträgern auszulesen, in sonstiger Weise zu vervielfältigen noch Dritten zugänglich zu machen.
  3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Rechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruches bleibt uns bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten.
  4. Ist Elfion für den Eigentümer einer Adressenliste als Vermittler tätig, so ist es Elfion gestattet, die aus dieser Adressenliste eingehenden Retouren in die Retourendatei von Elfion aufzunehmen und zur Vermeidung von Streuverlusten als Purge-Liste einzusetzen.

Urheberrechte

  1. Elfion behält alle Urheberrechte an den von Elfion entwickelten Ideen, Konzeptionen, Texten, Entwürfen, Skizzen, Filmen, EDV-Programmen, Reinzeichnungen usw., soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  2. Von Elfion oder im Auftrag von Elfion hergestellte Druckplatten, Kopiervorlagen auf Film, Stanzformen und dergleichen bleiben das Eigentum von Elfion, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  3. Von Elfion hergestellte Werbemittel sind ausschließlich für den jeweiligen Kunden bestimmt. Elfion kann jedoch auf eigene Kosten weitere Exemplare in angemessenem Umfang für Zwecke der Eigenwerbung oder zur Teilnahme an Wettbewerben herstellen und verbreiten, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.
  4. Das Eigentums- und Urheberrecht an allen von Elfion zur Verfügung gestellten EDV-Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen verbleibt bei Elfion.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, solche Programme und die dazugehörigen Dokumentationen weder zu kopieren noch sie Dritten zugänglich zu machen.

Geheimhaltung

  1. Elfion wird auf Grund des geschlossenen Vertrages bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden weder an Dritte weitergeben noch auf sonstige Weise für sich selbst nutzen oder verwerten.
  2. Speicherungen auf Datenträgern und sonstige Aufzeichnungen sowie die Weitergabe an Dritte sind nur gestattet, wenn sie zur Vertragserfüllung notwendig oder geeignet sind, die berechtigten Interessen und Rechte aus diesem Vertrag wahrzunehmen oder zu verteidigen.

Anwendbares Recht

    1. Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet das EU-Handelsrecht Anwendung.
    2. Dies gilt unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

 

Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen mit Elfion ist 58239 Eppingen
  2. Gerichtsstand ist für alle Rechtstreitigkeiten 58239 Eppingen, soweit von Gesetzes wegen kein ausschließlicher oder anderer Gerichtsstand begründet ist.

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Adressenvermittlung (Listbroking)

  1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Elfion für den Fall, dass Elfion einem Kunden (Mieter) Adressenbestände eines Adresseneigentümers (Vermieter) vermittelt.
  2. Elfion ist nur Makler des Vermieters und kann vom Mieter wegen unrichtiger Adressen oder sonstiger Mängel des Anschriftenmaterials nicht in Anspruch genommen werden. Elfion übernimmt daher auch keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Vermieters.
  3. Die von Elfion im Namen des Vermieters abgegebenen Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Dieser kann die Annahme von Aufträgen, die wir im Namen des Mieters erteilen, ohne Angabe von Gründen ablehnen oder von der Anerkennung zusätzlicher Bedingungen, insbesondere von der Vorlage eines Musterstücks des Werbematerials, mit dem die Adressen bearbeitet werden sollen, abhängig machen.
  4. Mieter und Vermieter anerkennen, dass der Mietvertrag allein zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommt. Elfion kann als Makler aus dem zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Vertrags unbeschadet einer Inkassoberechtigung von Elfion für den Vermieter nicht in Anspruch genommen werden.
  5. An den Adressen des Vermieters besteht der Datenbankurheberrechtsschutz gem. § 87b UrhG. Sie bleiben Eigentum des Vermieters und werden dem Mieter nur zur einmaligen Verwendung für eigene Werbung im vereinbarten Umfang vermietet.
  6. Will der Mieter die Adressen mehrfach oder unbeschränkt nutzen, so bedarf es hierzu einer gesonderten Dauernutzungsvereinbarung mit dem Vermieter.
  7. Zum Schutz gegen unbefugte Verwendung sind in die Adressenkollektionen Kontrolladressen eingearbeitet. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.
  8. Anschriften von Personen, die auf Werbung des Mieters bestellen oder Angebote anfordern, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Mieter keiner Beschränkung. Dies gilt jedoch nicht für die Anschriften von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder gleichzusetzenden Veranstaltungen.
  9. Eine Verarbeitung und Nutzung der vermieteten Adressen darf nur unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen.
  10. Soweit nicht eine schriftliche Genehmigung des Vermieters vorliegt, darf in der Werbung des Mieters weder mittelbar noch unmittelbar ein Hinweis auf die Herkunft des Adressenmaterials enthalten sein. Dies betrifft ausdrücklich nicht die Nutzung der Adressen für das Email-Marketing.
  11. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die erwähnten Nutzungsbeschränkungen hat der Mieter eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe des 10-fachen Rechnungsbetrages für sämtliche Adressenkollektionen, die zusammen mit der Kollektion geliefert wurden, aus der die vertragswidrig genutzte Anschrift herrührt; Elfion ist zum Inkasso für den/die Vermieter berechtigt.
  12. Wegen der in den einzelnen Adressengruppen verschiedenen Fluktuation sind Retouren (mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) unvermeidlich. Eine Vergütung dieser Retouren findet nicht statt. Retourenvergütungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung mit dem Vermieter.
  13. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Träger einer Anschrift zum Zeitpunkt des Adresseneinsatzes das ist, wofür er ausgegeben wird oder wofür er sich selbst ausgibt.
  14. Wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Letzteres gilt nicht, wenn die Verletzung vertragswesentliche Pflichten betrifft.

Salvatorische Klausel

Sollte ein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen juristisch unwirksam werden oder sein, so sind die übrigen Bestandteile davon nicht betroffen und es gilt eine Regelung, die der ursprünglich Gewollten am nahesten kommt.

Eppingen, 16.05.2013